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D Deckungsgrad

1 Deckungsgrad und Deckungsgradentwicklung

Die Abbildung D-1 zeigt die Deckungsgradentwicklung bis zum Stichtag der Erhebung per 31.12.2022. Deutlich zum Ausdruck kommt der Abstieg von den Rekordwerten von Ende 2021 bis zum Erhebungsstichtag 31.12.2022. Die ermittelten durchschnittlichen Einbussen bewegen sich für alle drei ausgewiesenen Rechtsformen von Vorsorgeeinrichtungen in der Gegend von zehn Prozentpunkten.

Allerdings ist die Situation weit weniger dramatisch als 2008, als sowohl die öffentlich-rechtlichen wie die privaten Kassen mehrheitlich in Unterdeckung gerieten. Die guten vorausgehenden Jahre und das oftmals kritisierte, auf Sicherheit bedachte Verhalten der Vorsorgeeinrichtungen ermöglichte das Auffangen der Kursverluste. Im Gegensatz zu 2008 bleiben die Kassen und damit ihre Destinatäre weitgehend von Sanierungsmassnahmen verschont. Lediglich ein Prozent der teilnehmenden Kassen gibt an, Sanierungsmassnahmen zu planen.

Abbildung D-1: Deckungsgradentwicklung seit 2013

Je höher die ermittelten Deckungsgrade, aufgeteilt nach Stifter, umso mehr dominieren privatrechtliche Arbeitgeber. Der Anteil ihrer Kassen in Unterdeckung liegt denn auch unter zwei Prozent, wogegen beträchtliche 29 Prozent Deckungsgrade von 115 und mehr Prozent angeben, womit ihre Schwankungsreserven weitgehend, wenn nicht voll gedeckt sind. In diesem Bereich finden sich knapp acht Prozent der öffentlichen Kassen mit Vollkapitalisierung. Eine geringfügige Unterdeckung von höchstens fünf Prozent weisen zehn Prozent der öffentlichen Kassen mit Vollkapitalisierung auf, knapp drei Prozent liegen darunter. Aufgrund der zwischenzeitlich wieder gestiegenen Deckungsgrade dürften auch sie in der Mehrzahl von Sanierungsmassnahmen verschont bleiben.

Abbildung D-2: Verteilung der Deckungsgrade nach Stifter

Nebst der Unterscheidung in private und öffentliche Pensionskassen (ohne Teilkapitalisierung) sind in Abbildung D-3 zusätzlich die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) aufgelistet, Letztere unterschieden nach privaten und öffentlichen Arbeitgebern.

Die SGE privater Arbeitgeber bieten ihre Leistungen unter Konkurrenzbedingungen auf dem Markt an. Ihre Zahlen werden deshalb von den Aufsichtsämtern aufmerksam verfolgt. Die Daten geben jedoch keinen Anlass zu Beunruhigung. Mit einem ermittelten durchschnittlichen Deckungsgrad von 106 (Vorjahr 119) Prozent liegen die SGE privater Arbeitgeber nur knapp hinter jenen der öffentlichen privaten Arbeitgeber (107,1 Prozent) und klar vor den SGE der öffentlichen Arbeitgeber (99,1 Prozent).

Abbildung D-3: Deckungsgrade vermögensgewichtet

Im Vergleich der Deckungsgrade zwischen den Firmenpensionskassen und den SGE privater Arbeitgeber liegen Letztere leicht zurück (s. Abbildung D-3), allerdings per Stichtag auch nur in Einzelfällen unter 100 Prozent. Bemerkenswert erscheint uns der beträchtliche Anteil beider Kategorien im Bereich von Deckungsgraden mit 115 Prozent und darüber.

Abbildung D-4: Verteilung der Deckungsgrade von Firmenpensionskassen und Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen

2 Wertschwankungsreserven

Die Höhe der Wertschwankungsreserven (WSR) gibt unmittelbar Aufschluss über die Finanzierungssituation einer Pensionskasse. Abbildung D-5 zeigt den prozentualen Anteil der Vorsorgeeinrichtungen mit mindestens 75 Prozent an WSR – gegliedert nach Arbeitgeber resp. Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE).

An der Spitze liegen die Pensionskassen privater Arbeitgeber (Firmenpensionskassen) mit knapp einem Drittel (32,8 Prozent, Vorjahr 91 Prozent) . Schwachbrüstig dagegen die SGE öffentlicher Arbeitgeber mit lediglich 3,8 (Vorjahr 38) Prozent.

Abbildung D-5 zeigt die Entwicklung seit 2013 mit teilweise erheblichen Veränderungen; das Jahr 2022 mit dem Rückgang für alle Kassen von 84,8 auf 26,7 Prozent gehört dazu. Im Beobachtungszeitraum seit 2013 ist dies die weitaus grösste Einbusse.

Abbildung D-5: Anteil gebildeter Ziel-Wertschwankungsreserven