Suche Downloads fr
Suche

Suche

Fokusbeitrag

Moderate Kosten und Potenzial zur Effizienzsteigerung

image
Laurent Schlaefli Geschäftsführer Profond,
Präsident inter-pension

Die Höhe der Vermögensverwaltungskosten von eigens angesparten Geldern in der zweiten Säule erhitzt regelmässig die Gemüter. Ein Realitätscheck zeigt: Die Kosten sind relativ und über die Zeit betrachtet überschaubar. Gleichwohl liegt noch Potenzial für tiefere Kosten brach – insbesondere in administrativen Bereichen der Vorsorgeeinrichtungen.

In der beruflichen Vorsorge stösst die Höhe der Vermögensverwaltungskosten immer wieder auf Kritik. Das war auch im vergangenen Jahr nach Erscheinen der Swisscanto Pensionskassenstudie verstärkt der Fall. Vermögensverwaltungskosten umfassen alle Ausgaben für interne oder externe, direkte oder indirekte Kapitalverwaltung, inklusive Transaktions- und Depotgebühren. Die Sensibilität bezüglich Kosten ist hoch, da es sich beim Pensionskassenvermögen um selbstverdientes und angespartes Kapital handelt. Obwohl die Kosten für die Verwaltung von gesamthaft über 1’000 Milliarden Franken an Vermögenswerten mit rund fünf Milliarden Franken absolut betrachtet beachtlich sind, liegen die durchschnittlichen Kosten im Verhältnis zum Gesamtwert bei rund 0,5 Prozent pro Jahr (im Jahr 2021 gemäss Swisscanto Pensionskassenstudie 2022).

Asset Allokation entscheidet über Kostenbasis

Die Vermögensverwaltungskosten variieren je nach Asset-Allokation-Strategie. Aktien- oder Obligationenvermögen kosten in der Regel jährlich 0,02 bis 0,3 Prozent, während Immobilienbestände teurer sind, häufig mindestens 0,4 Prozent. Während alternative Investitionen wie Hedge Funds, Private Debt, Private Equity und Infrastrukturanlagen für eine Risikostreuung an Bedeutung gewinnen, weisen sie höhere Kosten von 1,5 bis sechs Prozent pro Jahr auf. Denn der Verwaltungsaufwand ist ungleich höher als etwa die Verwaltung eines Aktiendepots. Gleichzeitig erhöhen Alternative Anlagen in der Regel die Renditeerwartungen. Gerade im turbulenten Marktumfeld 2022 konnte die Negativrendite dank der Performance alternativer Anlagen etwas gemildert werden.

Eine internationale Studie von McKinsey aus dem Jahr 2020 zeigt, dass kanadische Pensionskassen in der Vergleichsperiode 2008 bis 2018 mit 0,55 Prozent im Schnitt höhere durchschnittliche Vermögensverwaltungskosten als schweizerische Kassen mit 0,48 Prozent hatten, da sie stärker in alternative Anlagen investieren. Holländische Kassen, die hauptsächlich in Anleihen und Aktien investieren, hatten mit 0,42 Prozent niedrigere Kosten. Eine allein auf die Kosten abgestellte Betrachtung ist aber in keinem Fall zielführend. Viel wichtiger ist der Fokus auf die zu erwartende Nettorendite, welche die Performance der Anlagen nach Abzug der Kosten ausweist. Es ist daher richtig, dass sich der Stiftungsrat einer Pensionskasse bei der Wahl seiner Vermögensallokationsstrategie an der Nettorendite und nicht an der Bruttorendite orientiert. Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Strategische Asset Allokation der Kassen bestimmt die Höhe der Vermögensverwaltungskosten. Die Kunst dabei ist, eine individuelle Asset-Allokation-Strategie zu verfolgen, welche abgestimmt auf die eigene Risikofähigkeit sowohl kostenoptimiert als auch breit diversifiziert ist und die Chancen auf Überrenditen wahrt.

Digitalisierung senkt Kosten

Kostensenkungspotenzial gibt es insbesondere im administrativen Bereich, sprich bei den allgemeinen Verwaltungskosten. Diese beinhalten alle internen oder externen Kosten für die Verwaltung der Destinatäre sowie für Gutachten, Revision und Aufsicht. Laut der Swisscanto Pensionskassenstudie 2023 betragen die durchschnittlichen allgemeinen Verwaltungskosten 327 Franken pro Destinatär. Trotz gestiegener Regulierung haben sich die durchschnittlichen Verwaltungskosten pro Destinatär binnen zehn Jahren kaum verändert. Gemäss Swisscanto Pensionskassenstudie 2014 beliefen sich die durchschnittlichen allgemeinen Verwaltungskosten im Jahr 2013 auf 319 Franken pro Person.

Potenzial zum Einsparen von allgemeinen Verwaltungskosten liegt in der Optimierung von Prozessen und Schnittstellen, insbesondere beim Wechsel von Versicherten zwischen den Vorsorgeeinrichtungen. Die Branche hat aktuell noch nicht das Niveau an Digitalisierung und Effizienzsteigerung erreicht, das möglich wäre. Dabei ist das Potenzial vorhanden.

Abbildung 1: Entwicklung der durchschnittlichen allgemeinen Verwaltungskosten 2013 – 2022

Gemäss Bundesamt für Statistik (BfS) haben hierzulande insgesamt 19,4 Prozent der Personen, die im Jahr 2021 erwerbstätig waren, innerhalb eines Jahres ihren Arbeitsplatz verlassen. Sie haben die Stelle gewechselt (12,8 Prozent), ihre Arbeit verloren oder den Arbeitsmarkt verlassen (6,6 Prozent). Das bedeutet: Bei einer Anzahl von rund 5,2 Millionen erwerbstätigen Menschen (Stand Ende 2021) haben über 600’000 Personen den Arbeitgeber gewechselt.

Die Zukunft der Pensionskassen
liegt in der Verbesserung ihrer Effizienz
und der kontinuierlichen Weiterentwicklung.

Die Wechsel und der Informationsaustausch zwischen den Pensionskassen geschehen nach wie vor manuell und nach uneinheitlichen Verfahren. Die Einführung standardisierter digitaler Prozesse und deren branchenweite Anwendung birgt beträchtliches Kostensenkungspotenzial. Der unabhängige Verband für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, inter-pension, arbeitet in Kooperation mit anderen Verbänden derzeit an einem branchenweiten Standard. Ziel ist eine Lösung auf Branchenebene, die den Transfer von Personendaten und individuellen Vorsorgevermögen automatisiert. Auch angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels sind rasche Lösungen gefragt.

Kosten für unabhängige Beratung

Bei der Kritik an den Verwaltungskosten sollte auch die Rolle der Makler und Vermittler berücksichtigt werden, wobei die Verantwortung für eine unabhängige Beratung und Unterstützung bei der Personalvorsorgekommission liegt. Eine Analyse des Westschweizer Maklerverbands diesen Frühling hat gezeigt, dass es immer noch Unterschiede bei der Vergütung zwischen den Einrichtungen gibt. Arbeitgeber und Arbeitnehmende zahlen eine Entschädigung für die Betreuung und Beratung ihres Maklers an die Vorsorgeeinrichtung, welche diese dem Makler weitergibt. Da Makler gemäss Art. 48k BVV 2 Offenlegungspflichten gegenüber der Personalvorsorgekommission haben, sind Vorwürfe an Vorsorgeeinrichtungen unbegründet. Die Personalvorsorgekommission kann entscheiden, ob sie unabhängige Beratung und Unterstützung benötigt.

Digitalisierung und Effizienzsteigerungen angehen

Trotz wachsender Komplexität sind die allgemeinen Verwaltungskosten seit Jahren stabil. Die Vermögensverwaltungskosten der Pensionskassen sind im Verhältnis zum verwalteten Vermögen niedrig und mit dem Niveau anderer Länder vergleichbar. Statt der aktuell einseitigen Kostendiskussion sollte der Fokus auf der Optimierung der Nettoperformance der Pensionskassen liegen. Kritiker sollten dies in Erwägung ziehen und die Stärken des Schweizer Vorsorgesystems berücksichtigen.

Die Zukunft der Pensionskassen liegt in der Verbesserung ihrer Effizienz und der kontinuierlichen Weiterentwicklung, um langfristig die finanzielle Sicherheit für die Versicherten zu gewährleisten. Derzeit sollte die Automatisierung des Datenaustauschs zwischen den Pensionskassen Priorität geniessen. inter-pension arbeitet daher mit anderen Verbänden an einer entsprechenden Lösung.