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E Technischer Zins und Verzinsung

1 Technischer Zins – Stand und Entwicklung

2021 ist ein weiteres Jahr in einer nun schon langen Reihe mit rückläufigen technischen Zinsen. Traditionell folgen die öffentlich-rechtlichen Kassen mit ihren Werten den privatrechtlichen mit einem zeitlichen Abstand von rund zwei Jahren. Ansonsten verläuft das Absinken in beiden Kategorien mit ungefähr gleicher Geschwindigkeit.

Die privaten Kassen haben im Schnitt erstmals die Grenze von 1,5 Prozent unterschritten, ein Wert, der vor einiger Zeit noch kaum vorstellbar war und wohl als Zeichen einer Krise der beruflichen Vorsorge mit ihrer kapitalgedeckten Vorsorge gegolten hätte.

Als Höchstwert wurden für die privatrechtlichen Kassen 3,5, für die öffentlich-rechtlichen 2,75 Prozent gemeldet.

Die von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten herausgegebene Fachrichtlinie FRP 4 für den technischen Zins gibt eine Obergrenze vor. Diese ist zwischen September 2020 und 2021 aufgrund steigender Renditen bei zehnjährigen Bundesobligationen wieder angestiegen. Sie liegt bei Verwendung von Periodentafeln bei 1,87 Prozent und bei Generationentafeln bei 2,17 Prozent.

Abbildung E-1: Entwicklung des durchschnittlichen technischen Zinssatzes im Beitragsprimat seit 2012

Hinter dem überraschend gleichförmig verlaufenden Rückgang der technischen Zinsen gemäss Abbildung E-1 verbirgt sich eine Struktur stark divergierender Sätze. So sind weiterhin technische Zinsen von über 2,25 Prozent anzutreffen, aber auch solche von deutlich unter 1,5 Prozent.

Privatrechtliche Kassen weisen einen Durchschnitt von 1,46, die öffentlich-rechtlichen von 1,72 Prozent auf.

Für beide getrennt erfassten Kategorien – private und öffentlich-rechtliche Kassen – ergibt sich eine Konzentration der Daten im Bereich zwischen 1,5 und 1,74. Darüber liegen 51 Prozent der öffentlichen Kassen, aber nur 31 Prozent der privaten.

Ergänzend seien hier die Angaben für die technischen Zinsen für die Aktiven im Leistungsprimat angegeben. Die Werte betragen für 2021 im Durchschnitt 2,55 Prozent, für den Median 2,25 Prozent. Das Minimum beträgt 1,50, das Maximum 4,50 Prozent.

Abbildung E-2: Verteilung der technischen Zinssätze in Kassen im Beitragsprimat

Die technischen Zinsen unterschieden nach Pensionskassenkategorien mit Beitragsprimat sind im Vergleich zum Vorjahr nochmals zurückgegangen, im Durchschnitt von 1,62 auf 1,49 Prozent.

Wie schon erwähnt, liegen sie bei den privaten Kassen generell tiefer als bei jenen mit einem öffentlichen Arbeitgeber.

Bemerkenswert ist auch hier der Vergleich mit früheren Vergleichswerten. Die Sätze betrugen 2007 noch 3,51 respektive 3,69 Prozent; für 2015 ergaben sich 2,47 und 2,74 Prozent. Sie haben sich also innerhalb von fünfzehn Jahren mehr als halbiert. Der Erhalt der finanziellen Stabilität unter diesen Umständen ist beachtlich, zumal er den Kassen aller Kategorien und Grössenordnungen gelungen ist.

Dass es andererseits in diesem Zeitraum nicht möglich war, den gesetzlichen Mindestumwandlungssatz entsprechend anzupassen, ist ebenfalls bemerkenswert.

Abbildung E-3: Technische Zinssätze nach Pensionskassenkategorien mit Beitragsprimat

Die Entwicklung der technischen Zinsen bei den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen wird von den Aufsichtsbehörden mit besonderem Interesse verfolgt. Der Grund: Aus Wettbewerbsgründen zu hoch angesetzten Sätze sollen verhindert werden.

Abbildung E-4 lässt erkennen, dass auch SGE den Bedingungen der Kapitalmärkte unterliegen und sich entsprechend anpassen müssen. Der für das Berichtsjahr ermittelte Wert von 1,59 Prozent liegt sogar tiefer als die Vergleichszahl der Firmenpensionskassen eines öffentlichen Arbeitgebers mit 1,70.

Abbildung E-4: Entwicklung der technischen Zinssätze bei SGE mit privatem Arbeitgeber

2 Verzinsung der Alters­guthaben

Abbildung E-5 gibt einen Überblick der gemeldeten Verzinsung der Altersguthaben für vier Kategorien von Pensionskassen. Die Unterschiede sind überraschend gross, wie sich anhand der errechneten Durchschnitte zeigt. Die Pensionskassen öffentlicher Arbeitgeber (2,84 Prozent) liegen weit hinter denen privater Arbeitgeber (4,54) zurück; auch die privaten Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (4,03 Prozent) übertreffen die öffentlichen.

Auffallend ist auch die breite Streuung der Sätze. Die Mehrheit liegt im Bereich zwischen 2 und 5 Prozent. Das stellt eine sehr breite Spanne dar, vor allem aus Sicht der Versicherten, deren Altersguthaben damit ganz unterschiedlich wächst.

Die gemachten Angaben liegen zwischen 1 und über 8 Prozent, wobei diese Extremwerte eher selten auftreten. Mit 1 Prozent oder weniger verzinsen lediglich 8 Prozent der privaten und 15 Prozent der öffentlichen Kassen sowie 11 Prozent der privaten SGE.

8 Prozent und mehr gab es bei 14 Prozent der privaten, 3 Prozent der öffentlichen Kassen und 5 Prozent der privaten SGE.

Abbildung E-5: Verteilung der Verzinsung der Altersguthaben 2021 nach Pensionskassenkategorien

2021 war ein gutes Jahr mit hohen Renditen. Davon haben die meisten Versicherten profitieren können. Im Durchschnitt aller Kassen erreichte die Verzinsung mehr als das Doppelte des Vorjahres. Es sind insbesondere die Versicherten in Kassen privater Arbeitgeber, welche in den Genuss der hohen Sätze kommen. Das trifft sowohl auf die einzelnen Vorsorgeeinrichtungen zu als auch auf die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE).

Gegliedert nach Branchen weist dementsprechend die öffentliche Verwaltung mit 2,52 Prozent den tiefsten Wert auf. Aufsteigend ergeben sich folgende Zahlen (nur ausgewählte Branchen mit einer grösseren Zahl an Umfrageteilnehmern): Baugewerbe 3,82 Prozent, Gesundheits- und Sozialwesen 3,96 Prozent, Verarbeitendes Gewerbe 5,33 Prozent, Banken und Versicherungen 5,57 Prozent.

Abbildung E-6: Verzinsung der Altersguthaben

Die Abbildung E-7 zeigt die Werte für die Verzinsung der Altersguthaben über die letzten zehn Jahre, und zwar für die privatrechtlichen sowie die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen, und dazu den vom Bundesrat vorgegebenen, wechselnden Mindestzinssatz.

Auffallend ist der grosse Sprung im Berichtsjahr bei einem gleichbleibend tiefen Mindestzinssatz von 1 Prozent. Die durchschnittlich gemessene Verzinsung bei den privaten Kassen mit über 4 Prozent ist die höchste der letzten 20 Jahre.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Phase mit einer für die Rentner höheren Verzinsung als für die Aktiven grundsätzlich beendet sein dürfte (Abbildung E-8) und dies nur noch in Ausnahmejahren mit sehr tiefer oder gar negativer Performance aufgrund der Leistungsgarantie für Rentner wieder eintreten sollte.

Abbildung E-7: Verzinsung der Altersguthaben und BVG-Mindestzinssatz nach Rechtsform seit 2012

Die Abbildung E-8 zeigt die Zahlen für die durchschnittlich erzielte Performance sowie die Höhe der Verzinsung für die Aktiven und Rentner. Bei der Performance ist die von Jahr zu Jahr stark schwankende Rendite zu erkennen. Kleinere Schwankungen weist die Verzinsung der Altersguthaben der Aktiven auf. Gering ist jene für die Kapitalien der Rentner.

Die Verzinsung der Altersguthaben ist direkt abhängig von der jeweils erzielten Performance und folgt deren Bewegungen, wenn auch stark vermindert.

Davon unabhängig ist die Verzinsung der Rentnerguthaben. Der stetig sinkende Wert spiegelt den laufenden Rückgang der technischen Verzinsung.

Abbildung E-8: Verzinsung und Performance

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