Schweizer Pensionskassenstudie 2021

A Vorsorgeeinrichtungen und Versicherte

1 Leistungs- und Beitragsprimat

Abbildung A-1: Primat der teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen nach Rechtsform und Destinatären

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Der seit Langem zu beobachtende Rückgang der Bedeutung des Leistungsprimats hat sich zwar im Berichtsjahr fortgesetzt, allerdings in vergleichsweise geringem Ausmass. Für die Gesamtheit der an der Umfrage beteiligten Vorsorgeeinrichtungen ergibt sich ein unveränderter Anteil von 8 Prozent, welche sowohl für die Alters- wie auch die Risikoleistungen ihrer Versicherten das Leistungsprimat bieten.

Der Anteil von Kassen mit Beitragsprimat für die Altersleistungen und Leistungsprimat für die Risikoleistungen stieg jedoch um 5 Prozentpunkte auf 70 Prozent, während gleichzeitig der Anteil der Kassen mit Beitragsprimat für beide Leistungen von 26 auf 22 Prozent zurückging. Eine aus Sicht der Versicherten begrüssenswerte Entwicklung.

Die Abbildung macht deutlich, dass das Leistungsprimat weitgehend eine Domäne der öffentlichen Arbeitgeber ist. Der Anteil ihrer Kassen mit dem vollen Leistungsprimat ging allerdings ebenfalls leicht zurück, von 30 auf 28 Prozent.

2 Flexible Pensionierung

Abbildung A-2: Entwicklung des frühestmöglichen Rücktrittsalters bei Männern

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Die seit einigen Jahren zu beobachtende Entwicklung hat sich im Berichtsjahr fortgesetzt: Ein immer grösserer Anteil der teilnehmenden Pensionskassen gibt als frühestmögliches Rücktrittsalter für Männer 58 Jahre an, während das Alter 59 weiter zurückfällt und Alter 60 mit 2 (Vorjahr 3) Prozent nur noch marginale Bedeutung aufweist. Angesichts der Diskussion um das Rentenalter mit der Forderung nach Erhöhung ist diese Entwicklung etwas überraschend.

3 Wahlmöglichkeit für Sparpläne

Abbildung A-3: Nutzung der Sparpläne mit höherem Sparbeitrag als Standardplan

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Bereits mehr als die Hälfte der Vorsorgeeinrichtungen (53, Vorjahr 48 Prozent) bietet den Versicherten unterschiedliche Sparpläne zur Wahl an. Bei der Frage, welcher Anteil der Versicherten einen Plan mit höherem Beitrag als beim Standardplan wählt, zeigen sich je nach Branche erhebliche Differenzen. Im Durchschnitt aller Kassen mit Wahlmöglichkeit sind es 24,8 Prozent, wobei die Spanne von 16,4 im Sektor öffentliche Verwaltung und Sozialversicherung bis zu 38,0 Prozent bei Finanz und Versicherungen reicht.

Generell lässt sich feststellen, dass die Bereitschaft, freiwillig mehr in die Pensionskasse einzuzahlen als im Standardplan verlangt, relativ gering ist. Das trifft insbesondere auf die öffentliche Verwaltung zu. Die Vorteile eines erhöhten Sparguthabens werden hingegen im Finanzbereich vergleichsweise rege genutzt. Es lässt sich daraus schliessen, dass dort die Vorteile eher erkannt werden. Im Baugewerbe und Gesundheitswesen mögen die tieferen Einkommen die Motivation, freiwillig mehr für die Altersvorsorge zu tun, begrenzen.

4 Leistungen

Abbildung A-4: Entwicklung des Leistungsziels für Altersrenten bei einem Lohn von 80’000 Franken

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Die Erhebung des Leistungsziels für Altersrenten bei einem Lohn von 80’000 Franken zeigt wie bereits im Vorjahr einen unveränderten Wert von 69 Prozent. Da der AHV-Anteil unverändert blieb, ergibt sich daraus eine Stabilisierung der ermittelten Pensionskassenleistung.

Zu den Zahlen ist festzuhalten, dass es sich nicht um effektiv ausgerichtete Leistungen handelt, sondern um auf der Basis der Reglemente und geltenden Parameter errechnete Beträge, die nicht immer alle Elemente der konkreten Leistungserbringung umfassen.

Die vor allem in der politischen Diskussion häufig beschworene Verringerung der PK-Leistungen muss vor dem Hintergrund dieser Zahlen in Frage gestellt werden. Das trifft zumindest für die angesprochene Gehaltsstufe zu, die im Rahmen des BVG-Obligatoriums liegt. Höhere Einkommen sind stärker von der biometrischen Entwicklung und dem Tiefzinsumfeld betroffen. Zu erwähnen ist auch der überhöhte Mindestumwandlungssatz, der zur kasseninternen Umverteilung auf Kosten der Destinatäre im überobligatorischen Bereich führt. Die laufende Senkung der Umwandlungssätze in umhüllenden Kassen dürfte aber auch dort zu einer Stabilisierung führen.

Zu beachten ist schliesslich, dass mit der errechneten durchschnittlichen Ersatzquote von 69 Prozent für die Gesamtheit der Teilnehmer (rechte Skala) aus 1. und 2. Säule weiterhin die informelle Vorgabe von 60 Prozent für die Fortsetzung der gewohnten Lebensführung deutlich übertroffen wird.

Der Median des BVG-Leistungsziels bei den öffentlich-rechtlichen Kassen liegt für 2020 bei 41 (Vorjahr 38) Prozent, inklusive AHV ergibt sich damit eine durchschnittlichen Ersatzquote von 75 (74) Prozent. Bei den privatrechtlichen Kassen liegt der Median bei 33 (34) Prozent, inklusive AHV 67 (68) Prozent.

Es lässt sich damit ein erhebliches Leistungsgefälle zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Kassen feststellen, doch hat sich durch die gegenläufige Entwicklung wie bereits im Vorjahr ein leichter Ausgleich ergeben.

Für die am Markt aktiven Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (mit Broker- und Marketingausgaben) ergibt sich ein Medianwert von 29 (29) Prozent. Sie erreichen zusammen mit der AHV eine mittlere Ersatzquote von 64 Prozent, was ebenfalls über den vom Gesetzgeber anvisierten 60 Prozent liegt.

Anmerkung:

Der starke Rückgang zwischen 2014 und 2015 ist teilweise auf eine Neuformulierung der Fragestellung zurückzuführen. Bis 2014 erfolgte die Antwort auf der Basis der konkreten reglementarischen Vorgaben, ab 2015 rechnerisch auf Basis der goldenen Regel (Verzinsung gleich Lohnzuwachs) mit dem Produkt aus der Summe der Altersgutschriften und den jeweils geltenden Umwandlungssätzen. Es ist davon auszugehen, dass diese vereinfachte Formel zur Leistungsbestimmung tendenziell zu tieferen Ergebnissen als den effektiv geltenden führt, beispielsweise weil eine allfällige Realverzinsung nicht berücksichtigt wird.

Abbildung A-5: Verteilung der effektiven Leistungen berechnet als Verhältnis von Rente zu versichertem Lohn

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Ergänzend zur Erfassung der Leistungen auf Basis der Reglemente (A-4) wurde untersucht, welches die effektiven Leistungen der Pensionskassen nach Einkommensgruppen sind. Dabei wird, ausgehend vom ermittelten versicherten Medianlohn von 68’000 Franken und in Quartilen, die ausbezahlte Rente in Prozent des versicherten Lohnes berechnet.

Für versicherte Löhne unterhalb von 68’000 Franken ergibt sich eine effektiv ausbezahlte Rente zwischen 33 und 51 Prozent mit einem Median von 43 Prozent des versicherten Lohns. Der Prozentsatz liegt erwartungsgemäss tiefer für die über 68’000 Franken liegenden versicherten Löhne mit Grössen von 31 bis 45 Prozent und einem Medianwert von 38 Prozent.

Die unter dem Median liegenden versicherten Löhne bewegen sich grösstenteils im Bereich des BVG-Obligatoriums, wo die ausbezahlten Renten wenig oder gar nicht von der Umverteilung betroffen sind oder davon profitieren.

5 Aktive und Rentner

Abbildung A-6: Aktive und Rentner nach Kassen-Kategorien

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Zwischen den diversen Kategorien von Kassen zeigen sich erwartungsgemäss erhebliche Unterschiede im Verhältnis von Aktiven zu Rentnern, was entsprechenden Einfluss auf ihre Finanzierungssituation hat.

Für das Total aller an der Umfrage beteiligten Vorsorgeeinrichtungen ergibt sich ein Rentneranteil an der Gesamtzahl der Destinatäre von 23 (Vorjahr 23) Prozent. Für die Kassen (ohne SGE) mit einem privatrechtlichen Arbeitgeber liegt der Anteil bei 33 (33) Prozent und für jene mit einem öffentlich-rechtlichen bei 32 (32) Prozent.

Der Rentneranteil hat sich damit innert Jahresfrist nicht erhöht. Jedenfalls ist mit der absehbaren Pensionierungswelle in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts (Rücktritt der grössten Babyboomer-Jahrgänge) eine Herausforderung an die Vorsorgeeinrichtungen und die Altersvorsorge generell verbunden.

Der Rentneranteil beträgt lediglich 13 (14) Prozent für die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen mit privatem Stifter, während die übrigen SGE sich mit 35 (35) Prozent leicht über den Zahlen von privaten und öffentlichen Kassen bewegen.

Der tiefe Rentneranteil bei den privaten SGE ist primär Folge des tieferen Durchschnittsalters der Belegschaft der angeschlossenen Firmen.

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