Schweizer Pensionskassenstudie 2021

E Technischer Zins und Verzinsung

1 Technischer Zins – Stand und Entwicklung

Abbildung E-1: Entwicklung des durchschnittlichen technischen Zinses im Beitragsprimat seit 2011

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Die laufende Verringerung der technischen Zinsen, die nun schon seit vielen Jahren andauert, hat sich auch im Berichtsjahr fortgesetzt. Sowohl private wie öffentliche Kassen weisen seit dem Vorjahr Werte unter 2 Prozent auf. Ein Ende der Entwicklung lässt sich nicht absehen, allerdings scheint sich das Tempo der Senkung etwas zu verringern. Im Privatsektor beträgt die durchschnittlich ermittelte Senkung 0,12 (Vorjahr 0,21) Prozentpunkte, im öffentlichen sind es 0,07 (0,26).

Die Differenz zwischen den beiden Sektoren hat sich für 2020 wieder etwas vergrössert, von 0,22 auf 0,27 Prozentpunkte. Das traditionelle Nachhinken der öffentlichen Kassen wird sich also fortsetzen, wobei zu bemerken ist, dass sowohl mit Bezug auf die aktuarischen wie anlagemässigen Voraussetzungen für beide weitgehend gleiche Voraussetzungen bestehen und für die Differenz keine objektive Begründung auszumachen ist.

Die hinter der Abbildung stehende biometrische und markttechnische Entwicklung lässt vorderhand eine Fortsetzung dieser Entwicklung erwarten. Die technischen Zinsen werden weiter gesenkt, allerdings in verringertem Masse. Viele Kassen verwenden bereits sehr tiefe Werte, welche – ganz unerwartete Verhältnisse ausgeschlossen – tiefer kaum mehr zielführend sind. Andererseits besteht bei zahlreichen Vorsorgeeinrichtungen diesbezüglich noch Nachholbedarf, dessen Befriedigung sich in den Durchschnitten weiterhin niederschlagen wird.

Abbildung E-2: Verteilung der technischen Zinssätze in Kassen im Beitragsprimat

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Der meistgenannte Wert für den von den privaten Kassen verwendeten technischen Zinssatz liegt zwischen 1,5 und 1,74 Prozent, für die öffentlichen liegt er zwischen 1,75 und 1,99, was sich auch in den durchschnittlichen Zahlen wie in Abbildung E-1 spiegelt.

Bei den Höchstwerten über 2,25 Prozent finden wir noch 8 Prozent der privaten und 20 Prozent der öffentlichen Kassen. Umgekehrt melden bereits 19 Prozent der privaten Werte von unter 1,5 Prozent, hingegen nur 9 Prozent der öffentlichen.

Ergänzend seien hier die Angaben für die technischen Zinsen für die Aktiven im Leistungsprimat angegeben. Die Werte in Prozent betragen: Durchschnitt 2,56; Median 2,50; Minimum 1,0; Maximum 4,50.

Abbildung E-3: Technische Zinssätze nach Pensionskassenkategorien mit Beitragsprimat

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Die technischen Zinssätze aller teilnehmenden Pensionskassen mit Beitragsprimat gingen gegenüber dem Vorjahr von 1,74 auf 1,62 Prozent zurück. Die erwartungsgemäss tiefsten Angaben lieferten die Kassen privater Arbeitgeber mit 1,57 (Vorjahr 1,67) Prozent.

Die privaten Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, welchen die Aufsicht besondere Aufmerksamkeit schenkt, liegen nicht weit zurück. Sie stehen gesamthaft bei 1,69 (1,91) Prozent. Werden zusätzlich die im Wettbewerb stehenden Kassen herausgefiltert (das Kriterium bilden ausgewiesene Werbe- und/oder Brokerkosten), ergeben sich 1,81 Prozent.

Das lässt darauf schliessen, dass trotz Markt- und Wettbewerbsdrucks von den SGE keine überhöhten Risiken eingegangen werden. Das bestätigt sich auch im Falle der damit in engem Zusammenhang stehenden Umwandlungssätze.

Abbildung E-4: Entwicklung der technischen Zinsen bei SGE mit privatem Arbeitgeber

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Da die technischen Zinsen der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen von den Aufsichtsbehörden genau verfolgt werden, sind hier die Daten und ihre Entwicklung in den letzten zehn Jahren nochmals im Detail wiedergegeben. Ersichtlich wird die markante Verringerung von 1,91 auf 1,69 Prozent oder um 0,22 Prozentpunkte im Berichtsjahr. Damit wurde die Distanz zum Durchschnitt aller privaten Kassen (1,57 Prozent) deutlich verringert.

Werden analog zu Abschnitt E-3 wiederum die im Wettbewerb stehenden SGE gesondert betrachtet, ergibt sich seit 2009 eine Senkung von 3,50 auf 1,81 Prozent.

2 Verzinsung der Altersguthaben

Abbildung E-5: Verteilung der Verzinsung der Altersguthaben 2020 nach Pensionskassenkategorien

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Abbildung E-5 gibt die Verteilung der von den Pensionskassen gutgeschriebenen Zinsen auf die Altersguthaben wieder. Die Werte reichen von unter 1 bis über 5 Prozent.

Es gehört zu den viel diskutierten Aspekten der beruflichen Vorsorge, dass die resultierende Rente für den einbezahlten Vorsorgefranken je nach Typ und individueller Kasse recht gross sein kann. Im Einzelnen mag das von Jahr zu Jahr wechseln, gewisse Gesetzmässigkeiten mit sehr unterschiedlichen Erträgen für die Versicherten sind jedoch systembedingt.

Der Mindestzins für das Berichtsjahr betrug 1 Prozent und wurde nur in Einzelfällen und mit besonderer Begründung unterschritten. Grossmehrheitlich wurden Zinsen zwischen 1 und 1,9 Prozent ausgerichtet. 24 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen privater Arbeitgeber und 28 Prozent der Pensionskassen öffentlicher Arbeitgeber verzinsten mit dem Minimalsatz von 1 Prozent.

Abbildung E-6: Verzinsung der Altersguthaben

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Das Jahr 2020 mit einer durchschnittlichen Performance von 3,97 Prozent hat für 2020 deutlich tiefere Verzinsungen als noch im Vorjahr erlaubt. Für alle Kassen sank der Betrag von 2,64 auf 2,03 Prozent. Den höchsten Wert erreichen die privaten Kassen vor den öffentlichen, die SGE liegen dazwischen.

Auffallend sind die ermittelten Differenzen der Verzinsung zwischen den öffentlichen Kassen mit respektive ohne Vollkapitalisierung. Die Kassen mit Vollkapitalisierung weisen eine durchschnittliche Verzinsung von 1,46 Prozent mit einem Medianwert von 1,50 Prozent auf. Bei den Kassen mit Teilkapitalisierung liegt der Median bei 1,88 Prozent, der Durchschnitt bei 1,86 Prozent. Die Verzinsung bei den teilkapitalisierten liegt also generell höher. Der Maximalwert der Verzinsung bei den teilkapitalisierten Kassen beträgt bemerkenswerte 3,25 Prozent.

Abbildung E-7: Differenz zwischen der durchschnittlichen Verzinsung der Altersguthaben und dem BVG-Mindestzinssatz nach Rechtsform seit 2011

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Die Differenz zwischen der durchschnittlichen Verzinsung der Altersguthaben und dem BVG-Mindestzinssatz, unterschieden nach privaten und öffentlichen Kassen, hier ausgedrückt in Basispunkten, folgt für die beiden Kategorien von Kassen demselben Muster, wobei die öffentlichen Kassen einen stetigeren Verlauf und in der Regel eine geringere Differenz aufweisen.

Die Verzinsung bei den privaten Vorsorgeeinrichtungen lag über zehn Jahre im Schnitt 79 Basispunkte höher als die BVG-Minimumverzinsung. Bei den öffentlichen beträgt diese Differenz 42 Basispunkte.

Abbildung E-8: Verzinsung und Performance

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Für Aussenstehende oft schwer nachvollziehbar ist der beträchtliche Unterschied zwischen der ausgewiesenen Performance und der gewährten Verzinsung. Dies gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen mit der entsprechenden Forderung nach erhöhten Auszahlungen respektive dem Vorwurf, die Kassen würden aus übertriebenem Sicherheitsbedürfnis zu grosse Reserven horten.

Die Abbildung macht die Differenz optisch deutlich. Dazu ist festzustellen, dass beispielsweise für das Jahr 2018 trotz Anlageverlusten eine positive Verzinsung gewährt wurde, was entsprechende Reserven voraussetzt. Die notwendige Bildung von Schwankungsreserven hat erst in jüngster Zeit für die Mehrzahl der Kassen den aus versicherungstechnischer Sicht ausreichenden Stand erreicht. Zu erwähnen sind hier auch überhöhte Umwandlungssätze – unter anderem der stark überhöhte Mindestumwandlungssatz –, welche die Finanzierung der Pensionierungsverluste notwendig machen und auf Kosten der Aktiven gehen.

Aufschlussreich ist die Entwicklung der Verzinsung für Aktive und für Rentner. Während die Verzinsung der Aktiven-Altersguthaben durch die Schwankungen der Vermögenserträge geprägt wird, spiegelt die Verzinsung der Rentnerguthaben die rückläufigen technischen Zinsen wider. Sie ging seit 2016 von rund 2,2 auf 1,6 Prozent zurück, ein beträchtlicher Rückgang in dieser kurzen Frist.

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