Die Kombination von Leistungs- und Beitragsprimat gewinnt laufend an Beliebtheit. Heute setzen bereits zwei Drittel der Kassen auf diese Lösung: Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil nochmals von 64 auf 67 Prozent.
Zwei Drittel setzen auf die Kombination von Leistungs- und Beitragsprimat.
Bei den Sammelstiftungen und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) privater Arbeitgeber wenden mittlerweile gar 79 Prozent die Kombination von Leistungs- und Beitragsprimat an. Dieser Wandel ist zu begrüssen, da diese Lösung den sich verändernden Erwerbsbiografien eher gerecht wird als das reine Leistungs- oder Beitragsprimat: Teilzeitarbeitende sind dadurch bessergestellt.
Das Leistungsprimat findet heute kaum noch Anwendung. Der Anteil der Pensionskassen privater Arbeitgeber mit der einst klassischen Lösung schrumpfte erneut: Waren es im Vorjahr noch 3 Prozent, sind es aktuell nur noch 2 Prozent. Bei der öffentlichen Hand vollzieht sich der Wandel jedoch langsamer. Unter den Pensionskassen mit öffentlichem Arbeitgeber setzt nach wie vor ein Drittel auf das Leistungsprimat.
Beim Beitragsprimat liessen sich in den vergangenen Jahren nur geringfügige Veränderungen beobachten. Auch dieses ist vor allem bei der öffentlichen Hand verbreitet: Unter den SGE öffentlicher Arbeitgeber setzt knapp die Hälfte auf das Beitragsprimat.
Die BVG-Reform beabsichtigt eine Senkung der Eintrittsschwelle von aktuell 22’050 auf 19’845 Franken. Bei einer Annahme der Reform würden Teilzeitarbeitende mit geringen Pensen sowie auch Arbeitnehmende mit Mini-Jobs bei mehreren Arbeitgebern eher die Chance erhalten, in die berufliche Vorsorge einzutreten.
Knapp ein Drittel der Pensionskassen hat das Bedürfnis nach einem erleichterten Zugang zur beruflichen Vorsorge erkannt: 30 Prozent der Vorsorgewerke haben auf freiwilliger Basis die Voraussetzungen für den Zugang geschaffen. Im Vorjahr waren es noch 29 Prozent. Tendenziell scheint bei den Arbeitgebern der öffentlichen Hand eine grössere Bereitschaft zu einer tieferen Eintrittsschwelle zu bestehen als in der Privatwirtschaft. Zwei von fünf Vorsorgewerken öffentlicher Arbeitgeber haben die BVG-Eintrittsschwelle nach unten angepasst: Bei den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) verwenden 41 Prozent und bei den Pensionskassen 40 Prozent eine tiefere oder eine variable Schwelle.
Bei den Pensionskassen privater Arbeitgeber haben erst 26 Prozent die BVG-Eintrittsschwelle nach unten korrigiert oder verwenden eine variable Schwelle. Hier würde bei einer Annahme der Reform also grosser Handlungsbedarf bestehen.
Die Senkung des Koordinationsabzugs ist die zentrale Massnahme der BVG-Reform, um den Versichertenkreis in der beruflichen Vorsorge auszudehnen. Die meisten Pensionskassen haben den Handlungsbedarf aufgrund der sich verändernden Erwerbsbiografien längst erkannt und handhaben den Koordinationsabzug flexibler.
2023 haben weitere Pensionskassen den Koordinationsabzug angepasst: 89 Prozent der befragten Vorsorgewerke gewichten den Koordinationsabzug nach Beschäftigungsgrad, handhaben ihn variabel oder haben ihn ganz abgeschafft. Im Vorjahr waren es noch 88 Prozent. Die Mehrheit der Vorsorgewerke setzt dabei auf einen variablen Koordinationsabzug, wie ihn die Reform vorsieht: 43 Prozent der Kassen passen den Koordinationsabzug flexibel an, zum Beispiel abhängig vom Lohn. 25 Prozent haben den Koordinationsabzug gar ganz abgeschafft.
21 Prozent der Kassen verwenden zwar noch einen fixen Koordinationsabzug, gewichten diesen aber nach Beschäftigungsgrad. Ein fixer Koordinationsabzug ohne Gewichtung ist heute die Ausnahme: Lediglich 11 Prozent der Kassen setzen noch auf die Standardlösung.
Ein fixer Koordinationsabzug ohne Gewichtung ist heute die Ausnahme.
Die Mehrheit der Vorsorgewerke hat das früheste reglementarische Rücktrittsalter im Laufe der vergangenen Jahre heruntergesetzt. Dabei hat sich Alter 58 auf breiter Ebene als frühestmögliches Rentenalter etabliert. 2024 ist der Anteil der Vorsorgewerke mit einer entsprechenden Regelung nochmals um 1 Prozentpunkt angestiegen, auf 73 Prozent.
Der Rückblick auf die vergangenen zehn Jahre zeigt, dass der Trend hin zum Alter 58 schon länger anhält, sich in jüngster Zeit jedoch nochmals akzentuiert hat. Dies dürfte mit der 2021 vom Gesetzgeber eingeführten Regelung zusammenhängen, dass sich Personen bei einem Stellenverlust ab Alter 58 auf freiwilliger Basis in der beruflichen Vorsorge weiterversichern können.
62 Prozent der Vorsorgewerke bieten ihren Versicherten mittlerweile verschiedene Vorsorgepläne zur Wahl an. In den vergangenen fünf Jahren ist dieses Angebot stark gewachsen: 2019 verfügten erst 44 Prozent der Kassen über Wahlmöglichkeiten.
Der Trend hat mittlerweile alle Branchen erfasst. Vorreiter war die Finanzindustrie, doch auch in der öffentlichen Verwaltung sowie im Gesundheits- und Sozialwesen sind Wahlmöglichkeiten schon länger verbreitet.
Die Kassen aus den übrigen Branchen haben ihr Angebot 2023 gegenüber dem Vorjahr erneut stark ausgebaut: Im Baugewerbe stieg die Quote von 31 auf 36 Prozent. Das verarbeitende Gewerbe legte von 52 auf 58 Prozent zu.
Der Trend hin zu Wahlmöglichkeiten hat alle Branchen erfasst.
Das gesetzliche Leistungsziel von AHV und BVG für die Altersvorsorge liegt bei 60 Prozent des versicherten Lohns. Die Ersatzquote zeigt, welchen Beitrag die 1. und 2. Säule tatsächlich leisten. Nach dem langen Leistungsabbau hat sich die Ersatzquote in den vergangenen drei Jahren stabilisiert. Wie schon 2021 und 2022 betrug die Ersatzquote bei einem Jahreslohn von 80’000 Franken 2023 erneut 70 Prozent. Damit liegt die Quote 10 Prozent über dem gesetzlichen Minimum – eine komfortable Situation. Zum Vergleich: 2014 lag die Ersatzquote noch bei 78 Prozent.
Die Stabilisierung der Ersatzquote ist erfreulich, ist dies doch ein deutlicher Hinweis darauf, dass der Leistungsabbau in der 2. Säule zu einem Ende kommt. Damit stehen seit langem wieder Leistungsverbesserungen in Aussicht. Dennoch dürften nur die wenigsten Pensionskassen ihre Umwandlungssätze nach oben anpassen. Wie die positive Entwicklung der Ersatzquote zeigt, ist dies auch nicht nötig.
Leistungsverbesserungen werden vermehrt kurzfristig ausgerichtet.
Stattdessen dürften die Kassen Leistungsverbesserungen vermehrt kurzfristig ausrichten, etwa mit einer höheren Verzinsung oder Einmalzahlungen. Dies erlaubt den Kassen, flexibler auf die Entwicklung der Finanzmärkte zu reagieren als bei langfristigen Leistungsversprechen.
Das Verhältnis von Aktiven zu Rentnerinnen und Rentnern beeinflusst die Risikofähigkeit der Kassen massgeblich. Bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen beträgt das Verhältnis zwischen Aktivversicherten und Rentnerinnen und Rentnern rund 2:1. Deutlich weniger ausgeglichen ist das Verhältnis bei den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) privater Arbeitgeber: Hier beträgt das Verhältnis zwischen Aktiven und Rentnerinnen und Rentnern im Schnitt 6:1.
Grund für den grossen Unterschied in der Altersstruktur des Versichertenbestands ist, dass in den SGE privater Arbeitgeber viele kleinere Unternehmen vertreten sind. Diese verzeichnen häufig einen höheren Anteil an jüngeren Versicherten. Hinzu kommt, dass diese bei der Pensionierung überdurchschnittlich häufig einen Kapitalbezug vornehmen, was den Anteil der Rentnergeneration zusätzlich verkleinert.