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D Deckungsgrad

1 Deckungsgrad und Deckungsgradentwicklung

Der Zinsschock liess die Deckungsgrade der Pensionskassen 2022 massiv einbrechen. Dank der hohen Renditen konnten die Vorsorgewerke im vergangenen Jahr ihren Deckungsgrad jedoch bereits wieder ausbauen.

Ende 2023 lag der Deckungsrad der privatrechtlichen Kassen bei 113,5 Prozent – eine deutliche Steigerung nach dem herben Rückschlag im Vorjahr von 122,1 auf 110,1. Im Laufe dieses Jahres dürfte sich der Deckungsgrad der privatrechtlichen Kassen bereits wieder an 120 Prozent annähern.

Auch der Deckungsgrad der öffentlich-rechtlichen Vorsorgewerke hat sich erholt – in ähnlichem Umfang. Das gilt sowohl für die teil- als auch die vollkapitalisierten Kassen. Damit ist die Situation der Pensionskassen durchs Band sehr stabil.

Dank den hohen Renditen konnten die Kassen den Deckungsgrad ausbauen.

Abbildung D-1: Deckungsgradentwicklung seit 2014

Ausreichende Deckung

Bei den Kassen mit privatrechtlichem Arbeitgeber verfügen 43 Prozent über einen Deckungsgrad von über 115 Prozent. Etwas mehr als ein Viertel liegt zwischen 110 und 115 Prozent und nur ein knappes Drittel darunter.

Privatrechtliche Kassen haben in der Regel einen höheren Deckungsgrad als öffentlich-rechtliche Vorsorgewerke. Grund dafür ist die unterschiedliche Behandlung im Gesetz: Der Zielwert von 100 Prozent ist nur für privatrechtliche Kassen verbindlich. Bei einem Deckungsgrad von unter 90 Prozent müssen private Kassen umgehend Sanierungsmassnahmen einleiten. Trotz der massiven Einbussen im Vorjahr geriet lediglich ein kleiner Teil der privatrechtlichen Kassen in Unterdeckung. Nur 2 Prozent wiesen Ende Jahr einen Deckungsgrad von unter 100 Prozent auf. Sanierungsmassnahmen werden lediglich in Einzelfällen nötig sein. Eine anhaltend positive Entwicklung vorausgesetzt, könnten die Deckungsgrade der Ende 2023 noch etwas schwächer aufgestellten Kassen bald wieder über 100 Prozent ansteigen.

Fast alle der vollkapitalisierten Kassen von Bund, Kantonen und Gemeinden liegen ebenfalls wieder über 100 Prozent. Die wie üblich deutlich tieferen Deckungsgrade der teilkapitalisierten Vorsorgeeinrichtungen befinden sich grösstenteils weiterhin unter der 100-Prozent-Schwelle. Die Werte sind jedoch auch bei diesen Kassen wieder angestiegen, und durch die staatliche Deckung besteht kein Anlass zur Sorge.

Abbildung D-2: Verteilung der Deckungsgrade nach Stifter

Durchwegs auf hohem Niveau

Die vermögensgewichteten Deckungsgrade haben in allen Kategorien deutlich zugelegt, wobei teilkapitalisierte Vorsorgewerke hier nicht berücksichtigt werden. Die privatrechtlichen Kassen stehen mit 115,8 Prozent wie üblich an der Spitze, gefolgt von den öffentlich-rechtlichen Kassen mit 111,0 Prozent.

An dritter Stelle liegen die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) privater Arbeitgeber. Die SGE privater Arbeitgeber sind dem Wettbewerb unter den Sammelstiftungen ausgesetzt und ihre Deckungsgrade werden von den Aufsichtsämtern deshalb besonders aufmerksam verfolgt. Die Daten zeigen jedoch, dass diese Einrichtungen gut aufgestellt sind: Mit einem Deckungsgrad von 110 Prozent liegen die SGE nur knapp hinter den Kassen öffentlicher Arbeitgeber und 8 Prozentpunkte vor den öffentlich-rechtlichen SGE.

Abbildung D-3: Deckungsgrade vermögensgewichtet

Einzelkassen liegen deutlich über SGE

Pensionskassen weisen in der Regel deutlich höhere Deckungsgrade auf als Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE). Bei der aktuellen Befragung sind die Unterschiede besonders offensichtlich: Fast die Hälfte der Pensionskassen von privaten Arbeitgebern verfügt über einen Deckungsgrad von 115 Prozent oder mehr. Bei den SGE von privaten Arbeitgebern ist dies hingegen nur bei jedem fünften Vorsorgewerk der Fall.

Abbildung D-4: Verteilung der Deckungsgrade von Firmenpensionskassen und Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen

2 Wertschwankungsreserven

Neben dem Deckungsgrad gibt insbesondere die Höhe der Wertschwankungsreserven Aufschluss über die Finanzierungssituation der Vorsorgewerke. Mit Blick auf die Leistungen sind diese entscheidend: Erst wenn die Reserven zu 75 Prozent geäufnet sind, dürfen Leistungsverbesserungen durchgeführt werden.

Reserven nehmen deutlich zu

Im Gleichschritt mit der starken Steigerung der Deckungsgrade hat sich die Situation auch bei den Wertschwankungsreserven deutlich verbessert: Hatten im Vorjahr noch lediglich 27 Prozent der Kassen die Reserven fast vollständig geäufnet, waren es Ende 2023 bereits 47 Prozent. Damit ist fast die Hälfte der Kassen bereit für Leistungsverbesserungen.

Die Pensionskassen privater Arbeitgeber führen das Feld auch bei den Wertschwankungsreserven an: 56 Prozent haben diese fast vollständig geäufnet. Bei den Kassen von öffentlichen Arbeitgebern sind es 26 Prozent. Ähnlich ist die Situation bei den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) privater Arbeitgeber mit 29 Prozent. Bei den SGE öffentlicher Arbeitgeber sind es nur 8 Prozent.

Fast die Hälfte der Kassen ist bereit für Leistungsverbesserungen.

Abbildung D-5: Anteil gebildeter Zielwertschwankungsreserven