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F Umwandlungssatz und weitere versicherungs­technische Grössen

1 Umwandlungssatz

Die Umwandlungssätze bei umhüllenden Kassen sind in den vergangenen Jahren laufend gesunken. Die Pensionskassen nutzten diese Stellschraube, um die niedrigeren Renditen im langanhaltenden Tiefzinsumfeld abzufedern. Dies führte zu einem Leistungsabbau.

Talsohle scheint bald erreicht

Mit einem durchschnittlichen umhüllenden Umwandlungssatz von 5,31 Prozent zeichnet sich allmählich eine Talsohle ab. Zwar rechnen die Kassen bis 2029 im Schnitt mit einem weiteren Rückgang auf 5,23 Prozent. Doch die deutlich optimistischeren Renditeaussichten wie auch die gut gefüllten Reserven der Kassen deuten darauf hin, dass Erhöhungen der Umwandlungssätze in den nächsten Jahren wieder möglich wären. Allerdings scheinen die Vorsorgewerke noch nicht bereit für eine Erhöhung.

Vielmehr ist zu erwarten, dass diese trotz der Aussicht auf Leistungsverbesserungen auf tiefem Niveau bleiben – auch, weil die Kassen Leistungen vermehrt kurzfristig erbringen, anstatt ihre langfristigen Verpflichtungen über den Umwandlungssatz zu erhöhen.

Die Umwandlungssätze bleiben tief – auch, weil Kassen Leistungen eher kurzfristig erbringen.

Abbildung F-1: Entwicklung Umwandlungssatz

Tabelle F-1: Umwandlungssatz in umhüllenden Kassen

Geschlecht

Stichjahr

Minimum

Maximum

Mittelwert

Median

# VE

Satz für Männer im Rücktrittsalter 65 (Beitragsprimatkasse)

2023

4,08%

7,20%

5,31%

5,20%

431

Satz für Frauen im Rücktrittsalter 64 (Beitragsprimatkasse)

2023

4,05%

7,20%

5,25%

5,15%

427

Grosse Mehrheit liegt unter BVG-Vorgabe

Umhüllende Kassen versichern obligatorische und überobligatorische Leistungen kombiniert. Das Anrechnungsprinzip erlaubt es ihnen, die Umwandlungssätze im Überobligatorium unter den gesetzlich fixierten Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent zu senken, sofern gesamthaft die gesetzliche Mindestleistung garantiert ist.

Während der Umwandlungssatz im Durchschnitt Jahr für Jahr gesunken ist, gibt es nach wie vor einzelne Kassen, die einen stabilen Umwandlungssatz von über 7 Prozent anbieten. Der Tiefstwert liegt hingegen etwas über 4 Prozent.Die Bandbreite zeigt die grosse Heterogenität zwischen den Kassen.

2 Ordentliches und effektives Rücktrittsalter

Das Rentenalter 65 für Männer hat sich als Standard durchgesetzt. Er gilt mittlerweile bei 95 Prozent der Kassen. 2014 waren es erst 84 Prozent. Tiefere Alter sind heute der Ausnahmefall.

Abbildung F-2: Entwicklung ordentliches Rücktrittsalter (Referenzalter) Männer

AHV 21 etabliert Alter 65 bei Frauen

Die Annahme der AHV-21-Reform im Herbst 2022 hat die Situation beim Rentenalter der Frauen fundamental verändert. Bis anhin fand Alter 65 nur bei etwas mehr als einem Drittel der privatrechtlichen Kassen Anwendung. 2024 wurde es auf einen Schlag zum Standard: Der Anteil ist von 38 auf 96 Prozent angestiegen. Damit ist Alter 65 bei den privatrechtlichen Kassen erstmals häufiger anzutreffen als bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgewerken, wo es bereits vor der Reform die Mehrheit ausmachte.

Der Anteil der privaten Kassen mit Rentenalter 65 für Frauen nahm von 38 auf 96 Prozent zu.

Abbildung F-3: Rentenalter 65 für Frauen

Rentenalter 65 bei Männern die Norm

Bei den Männern hat sich das Rentenalter 65 schon länger als Standard durchgesetzt. Er gilt mittlerweile bei 96 Prozent der privatrechtlichen Kassen. 2015 waren es erst 90 Prozent. In den letzten drei Jahren hat sich der Anteil stabilisiert.

Bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgewerken liegt der Anteil von Alter 65 heute bei 87 Prozent. Nach dem langsamen Aufwärtstrend in den vergangenen zehn Jahren gab es hier 2023 nochmals einen starken Ruck nach oben.

Tiefere Rentenalter sind mittlerweile der Ausnahmefall und nur noch in Branchen verbreitet, wo dies aufgrund der Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen angezeigt ist – etwa auf dem Bau oder in der Pflege.

Abbildung F-4: Rentenalter 65 für Männer

Frühpensionierungen drücken den Schnitt

Das effektive Rücktrittsalter liegt mehr als ein Jahr unter dem reglementarischen. Grund dafür ist der verbreitete Wunsch nach einer Frühpensionierung. Die Frage nach dem effektiven Rücktrittsalter ist von den befragten Kassen allerdings nicht leicht zu beantworten. Die Antworten beruhen grossteils auf Schätzungen. Die Angaben sind deshalb mit Vorsicht zu geniessen. Allerdings erscheinen die Werte plausibel, spiegeln sie doch ein offensichtliches gesellschaftliches Bedürfnis.

Die hohen Schwankungen bei den privatrechtlichen Kassen dürften auf die konjunkturelle Entwicklung zurückzuführen sein. Ein Personalabbau wird in der Privatwirtschaft teilweise über Frühpensionierungen vorgenommen.

Abbildung F-5: Entwicklung des effektiven Rücktrittsalters Männer

Fast die Hälfte geht früher in Rente

Die Daten zeigen, dass die Erwerbstätigen die Wahlfreiheit beim Renteneintritt rege nutzen. Die Flexibilisierung des Rentenalters scheint ein Bedürfnis der Versicherten zu sein. Frühpensionierungen sind sehr beliebt: Mit 48 Prozent erfolgt fast die Hälfte der Pensionierungen vor dem ordentlichen Rücktrittsalter. Eingehalten wird dieses lediglich bei 41 Prozent.

Während der Anteil der Frühpensionierungen in den vergangenen zwei Jahren etwas abgenommen hat, zeigt sich beim Arbeiten über das ordentliche Rücktrittsalter hinaus ein leichter Aufwärtstrend. Diese Entwicklung wäre angesichts des Fachkräftemangels zu begrüssen. Durch den demografischen Wandel braucht es mehr denn je Arbeitnehmende, die bereit sind, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten.

Beim Arbeiten über das Pensionierungsalter hinaus zeigt sich ein leichter Aufwärtstrend.

Abbildung F-6: Entwicklung des Zeitpunkts der Pensionierungen

3 Technische Grundlagen

Vorsorgeeinrichtungen berechnen die für ihre Leistungen notwendige Finanzierung nach Massgabe versicherungstechnischer Grundlagen. Diese Grundlagen weisen verschiedene Wahrscheinlichkeiten aus, die auf der Basis von Angaben grosser Pensionskassen berechnet werden – etwa zur Lebenserwartung, zum Invaliditäts- und zum Todesfallrisiko.

Dabei stehen den Vorsorgeeinrichtungen zwei unterschiedliche technische Grundlagen zur Verfügung: Während die VZ-Grundlagen auf den Daten öffentlich-rechtlicher Kassen basieren, stützen sich die BVG-Grundlagen auf Daten von privatrechtlichen Kassen. Entsprechend werden die VZ-Grundlagen fast ausschliesslich bei der öffentlichen Hand eingesetzt, die BVG-Grundlagen hingegen mehrheitlich bei privaten Kassen.

Mehrheit nutzt aktuelle Version

Die Grundlagen werden alle fünf Jahre aktualisiert und publiziert. Erfahrungsgemäss stellen die Kassen jeweils rasch auf die neuen Versionen um. Die meisten Kassen verwendeten bereits bei der Befragung vom Vorjahr die aktuellen Grundlagen VZ 2020 bzw. BVG 2020. Die alten Grundlagen von 2015 nutzen heute nur noch die wenigsten.

Abbildung F-7: Verwendete Grundlagen nach Rechtsform

Generationentafeln setzen sich durch

In den vergangenen zehn Jahren haben zahlreiche Kassen von Perioden- auf Generationentafeln umgestellt. Diese werden der steigenden Lebenserwartung gerecht: Sie berücksichtigen sowohl die aktuelle Sterblichkeit einer Generation als auch die künftige Sterblichkeitsabnahme.

Fast zwei Drittel der Kassen verwenden heute Generationentafeln: Vor zehn Jahren waren es erst 22 Prozent. Der Anteil dürfte in den nächsten Jahren weiter steigen.

Die gute Finanzierungssituation der Kassen wird die weitere Verbreitung von Generationentafeln begünstigen, ist die Umstellung doch mit einer Einbusse beim Deckungsgrad in der Grössenordnung von 1 bis 2 Prozent verbunden. Die hohen Deckungsgrade erleichtern diesen Schritt.

Fast zwei Drittel der Kassen verwenden Generationentafeln.

Abbildung F-8: Nutzung von Periodentafeln und Generationentafeln