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E Technischer Zins und Verzinsung

1 Technischer Zins – Stand und Entwicklung

Während 20 Jahren ist der technische Zins kontinuierlich gesunken. Die laufenden Senkungen bei dieser Berechnungsgrundlage, mit der die Kassen ihre langfristigen Renditeerwartungen festhalten, sind mit der anhaltenden Tiefzinsphase verbunden. Die Anhebung der Leitzinsen führte zu einer Trendwende: 2022 stieg der technische Zins erstmals wieder leicht an.

Erneute Zunahme bei privaten Kassen

Dieser Aufwärtstrend bestätigt sich in der aktuellen Umfrage – zumindest bei den privatrechtlichen Vorsorgewerken: Mit einer Zunahme von 1,52 auf 1,55 Prozent ist der technische Zins bei diesen Kassen weiter angestiegen. Jener der öffentlich-rechtlichen Kassen ging hingegen noch einmal leicht zurück – von 1,75 auf 1,73 Prozent.

Die Kehrtwende beim technischen Zins ist ein deutliches Indiz für die hohe Fitness der Kassen. Mit der Erhöhung des technischen Zinses sinkt die Bewertung der Vorsorgekapitalien. Dies beeinflusst den Deckungsgrad positiv, was die Aussichten auf Leistungsverbesserungen erhöht. Die Bandbreite ist jedoch gross: Wie die Detailauswertungen auf den folgenden Seiten zeigen, sind noch längst nicht alle Kassen in der Lage, den technischen Zins anzuheben.

Der Aufwärtstrend beim technischen Zins bestätigt sich.

Abbildung E-1: Entwicklung des durchschnittlichen technischen Zinssatzes im Beitragsprimat seit 2014

Grössere Streuung bei privaten Kassen

Die Erhöhung der technischen Zinsen bei den privatrechtlichen Kassen zeigt sich am oberen Ende der Skala deutlich: Bei mehr als einem Viertel liegt der technische Zins inzwischen bei 2 Prozent oder darüber. Im Vorjahr war dies erst bei einem Fünftel der Fall.

Die Hälfte der privatrechtlichen Kassen bewegt sich nahe am Schnitt von 1,55 Prozent und verzeichnet Werte zwischen 1,5 und 1,75 Prozent. Bei einem Viertel verharrt der technische Zins jedoch unter 1,5 Prozent und ist teilweise sogar negativ. Das unterstreicht die grosse Bandbreite. Viele Kassen sind mit ihren Renditeerwartungen offenbar vorsichtig und warten die weitere Entwicklung ab.

Bei den öffentlich-rechtlichen Kassen ist der technische Zins im Schnitt etwas höher, was ebenfalls an der geringeren «Sicherheitsmarge» der öffentlichen Vorsorgewerke liegt. 2023 lag der Durchschnitt bei 1,73 Prozent.

Abbildung E-2: Verteilung der technischen Zinssätze in Kassen im Beitragsprimat

Mehr Erhöhungen bei SGE

Der Vergleich zwischen den vier Kassenkategorien zeigt: Insbesondere die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) privater Arbeitgeber haben die technischen Zinsen 2023 angehoben. Der Schnitt stieg von 1,68 auf 1,77 Prozent und liegt damit über den Werten der Kassen mit öffentlichem Arbeitgeber, was bisher selten der Fall war.

Pensionskassen und Sammelstiftungen öffentlicher Arbeitgeber haben den technischen Zins entgegen dem Trend leicht gesenkt. Sie haben in den vergangenen Jahren jedoch auch weniger starke Senkungen initiiert und sind mit ihren Renditeerwartungen grundsätzlich vorsichtiger als private Kassen.

Die Vorreiterrolle der privaten Sammelstiftungen ist wenig überraschend. Weil diese Stiftungen miteinander im Wettbewerb stehen und sich durch ihre Leistungen profilieren müssen, gehören sie auch zu den Ersten, die ihr langfristiges Leistungsziel erhöhen.

Private Sammelstiftungen erhöhen ihr Leistungsziel eher, weil sie miteinander im Wettbewerb stehen.

Abbildung E-3: Technische Zinssätze nach Pensionskassenkategorien mit Beitragsprimat

Der Trendwende einen Schritt voraus

Blicken wir einige Jahre zurück, zeigt sich die Trendwende beim technischen Zinssatz bei den privaten Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) schon sehr früh: Bereits 2021 war der Tiefpunkt erreicht. In den beiden vergangenen Jahren legte der technische Zins wieder um rund je 0,1 Prozentpunkt zu und lag 2023 bei 1,77 Prozent. Das unterstreicht, wie schnell die privaten SGE auf Marktveränderungen reagieren.

Abbildung E-4: Entwicklung der technischen Zinssätze bei SGE mit privatem Arbeitgeber (PA)

2 Verzinsung der Altersguthaben

Die Anhebung des BVG-Mindestzinses von 1 auf 1,25 Prozent von Anfang 2024 war zwar umstritten. Doch die Daten zeigen: Eine höhere Verzinsung der Altersguthaben ist für die meisten Kassen wieder realistisch.

Die gute Performance der Kassen im vergangenen Jahr spiegelt sich jedoch nicht überall in einer höheren Verzinsung. Die Bandbreite bleibt gross: Ein Drittel der privatrechtlichen Kassen verzinste über 3 Prozent, ein Drittel zwischen 2 und 3 Prozent und das letzte Drittel weniger als 2 Prozent.

Die Bandbreite bei der Verzinsung bleibt gross.

Waren Verzinsungen unter 1 Prozent im Vorjahr noch weit verbreitet, ist dies aktuell nur noch selten der Fall: Bei den Pensionskassen privater Arbeitgeber ist der Anteil von 42 auf 16 Prozent zurückgegangen. Am oberen Ende der Skala zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme der Anteile: 2023 verzinsten doppelt so viele Kassen über 8 Prozent wie noch 2022. Auch bei der Verzinsung zwischen 4 und 5 Prozent hat sich der Anteil verdoppelt.

Abbildung E-5: Verteilung der Verzinsung der Altersguthaben 2023 nach Pensionskassenkategorien

Deutlich höhere Verzinsung als 2022

Die Verzinsungen sind in allen Kategorien von Vorsorgewerken höher als im vom schlechten Börsengang belasteten Vorjahr. Viele Kassen haben die überdurchschnittlichen Renditen an die Aktivversicherten weitergegeben.

Die durchschnittliche Verzinsung stieg von 1,9 auf 2,4 Prozent. Die stärkste Zunahme verzeichnen die privatrechtlichen Pensionskassen, mit einem Anstieg von 2 auf 2,6 Prozent. Private Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGE) bieten deutlich tiefere Verzinsungen als die privaten Kassen: Mit einer Zunahme von 0,3 Prozentpunkten war die Verzinsung bei den privaten SGE nur leicht höher als im Vorjahr und lag 2023 bei 2,1 Prozent.

Abbildung E-6: Verzinsung der Altersguthaben

Kassen halten Schritt mit Mindestzins

Der Vergleich der jährlichen Verzinsung der Aktivversicherten mit dem jeweils gültigen BVG-Mindestzinssatz zeigt: Die Kassen haben die gesetzliche Vorgabe in den vergangenen zehn Jahren nie unterschritten. Die Anhebung des BVG-Mindestzinses in diesem Jahr von 1 auf 1,25 Prozent konnten die privatrechtlichen Kassen überbieten, während die öffentlich-rechtlichen Vorsorgewerke gut Schritt gehalten haben.

Abbildung E-7: Verzinsung der Altersguthaben und BVG-Mindestzinssatz nach Rechtsform seit 2015

Aktive profitieren von Renditen

Die Aktivversicherten bekommen die starken Schwankungen der Performance am meisten zu spüren. In guten Börsenjahren ist die Verzinsung deutlich besser als in schlechten. Das zeigt der jüngste Anstieg der Verzinsung aufgrund der hohen Renditen.

Wie bereits in den Vorjahren wurden die Guthaben der aktiv Versicherten erneut höher verzinst als die Renten. Das unterstreicht: Die Umverteilung von den Aktivversicherten zu den Rentnerinnen und Rentnern konnte eingedämmt werden. Die Aktiven profitieren wieder – vor allem in guten Börsenjahren.

Die Guthaben der Aktiven wurden erneut besser verzinst als die Renten.

Deutlich kleiner sind die Schwankungen bei den Rentnerinnen und Rentnern: Aufgrund der Leistungsgarantie ist ihre Verzinsung weitgehend abgekoppelt von der Entwicklung der Finanzmärkte. Dies dürfte sich jedoch ändern. Der Trend hin zu flexiblen Rentenmodellen und Einmalzahlungen anstelle von langfristigen Rentenerhöhungen macht auch ihre Leistungen vermehrt von der Performance abhängig.

Abbildung E-8: Verzinsung und Performance